AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen

der VirtualOffice® GmbH

Münsterstraße 15, 59065 Hamm, Telefon: 02381 – 9606-200, Fax: 02381 – 9606-201, E-Mail: info@CarObserver.de (nachfolgend: „VirtualOffice“)

1.      Allgemeiner Vertragsgegenstand, Geltungsbereich

1.1    VirtualOffice entwickelt und vertreibt Software im Bereich der Fahrzeugbewertung, der Marktanalyse von Kraftfahrzeugen und im Bestandsmanagement, Suchprogramme und weitere Softwaretools für Kraftfahrzeughändler. Die Software wird über ein Remote Desktop Protocol (RDP) oder browsergestützt auf Zeit zur Verfügung gestellt. VirtualOffice bietet zudem Beratung/Consulting sowie Schulungen und Seminare an.

1.2    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen  (nachfolgend: „AGB“ genannt) gelten für  sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder  rechtsgeschäftsähnlichen  Handlungen von VirtualOffice mit ihren Kunden (nachfolgend „Händler“ genannt). Gegenbestätigungen des Händlers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen widerspricht VirtualOffice hiermit ausdrücklich; sie werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, es sei denn, die Bedingungen werden von
VirtualOffice ausdrücklich bestätigt.

1.3    Diese AGB gelten ab erstmaliger Einbeziehung auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte der Parteien. Spätere Änderungen können nach Maßgabe der Ziffer 15. dieser AGB erfolgen.

2.      Software und Leistungen von VirtualOffice

2.1    VirtualOffice stellt dem Händler mittels eines Remote Desktop Protocols(RDP) oder browsergestützt auf Zeit verschiedene Softwarelösungen zur Verfügung, insbesondere:

  • Die Software „CarObserver“, eine Marktanalyse- und Bestandsmanagementsoftware, die das situative Bestandmanagement des Gebrauchtfahrzeugbestandes unterstützt. Mit den Varianten „CarObserver Management View“ und „CarObserver Managed Accounts“ stehen zudem Möglichkeiten für zusätzliche Bestandsanalysen mit Handlungsempfehlungen für eine ganzheitliche Optimierung der Bestände und Hilfen für das lückenlose margenoptimierte Bestandsmanagement, gestützt durch das CarObserver-Team, zur Verfügung.

  • Mit dem Zusatzmodul „CarObserver Einpreiser“ können marktgerechte Preise von Fahrzeugen bei Hereinnahme, Zu- und Verkauf schnell eingeschätzt werden.

  • Das Modul „Verkäuferassistent“ ist ein automatisiertes Marktanalysetool, das es dem Händler erlaubt, ein Fahrzeug schnell, bequem und in Abhängigkeit von der aktuellen Marktsituation zu vergleichen und zu bewerten. Das Tool bietet verschiedene Funktionen, um vor oder während eines Kundengesprächs die Stärken und Schwächen eines Fahrzeugs gegenüber potenziellen Konkurrenzfahrzeugen schnell und effizient zu erkennen und argumentativ im Verkaufsgespräch einzusetzen.

  • Die Software „CarObserver Bilderassistent“ ermöglicht die effiziente Optimierung von Fahrzeugfotos.

  • Das „Inzahlungnahme-Modul“ kann auf der Website des Händlers eingesetzt werden, um seinen Kunden zu ermöglichen, durch Angabe der Fahrzeugdaten den Preis für die Inzahlungnahme seines Altfahrzeuges zu erfahren.

  • Die Software „AutoReader“, ein Suchprogramm, mit dem der Händler automatisch nach bestimmten Fahrzeugen über zahlreiche Autobörsen hinweg suchen und effiziente Suchtools für den Zweck des Fahrzeugzukaufs einsetzen kann. Es existieren verschiedene Varianten der Software mit unterschiedlichen Suchfunktionalitäten (z.B. „Carbon“, „Carbon Lite“, „Platinum“, „To-Go App“).

2.2    Die Software wird zur Nutzung auf Zeit bereitgestellt. Sie läuft auf Servern ab, die im Einflussbereich der VirtualOffice stehen. Der Zugriff auf die Software und deren Funktionalitäten erfolgt je nach Produkt mittels Remote Desktop Protocol (RDP) oder browsergestützt.

2.3    Soweit nicht anders vereinbart, schuldet VirtualOffice keine Anpassungen der Software an konkrete Bedürfnisse des Händlers.

2.4    Neben den Softwarelösungen bietet VirtualOffice nach gesonderter Vereinbarung Schulungen, Workshops, Seminare sowie Beratung/Consulting an („CarObserver Academy“). Der jeweilige Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Angebot von VirtualOffice. VirtualOffice erbringt die Leistungen der CarObserver Academy nach bestem Wissen und Gewissen, schuldet jedoch insoweit keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg. Ein vorgesehener Trainer darf im Falle von Krankheit oder anderen, von VirtualOffice nicht verschuldeter Umstände durch einen vergleichbar geeigneten Trainer ausgetauscht werden.

2.5    Die genaue Art und der Umfang der Funktionalitäten der Software oder der einzelnen Schulungen ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen der VirtualOffice und in den individuellen Angeboten der VirtualOffice.

3.      Vertragsschluss

3.1    Etwaige Darstellungen in Werbematerialien oder auf der Website von VirtualOffice sind unverbindlich.

3.2    In der Regel erstellt VirtualOffice dem Händler ein Angebot. Soweit nicht anders vereinbart, ist VirtualOffice an dieses Angebot für die Dauer von 10 Tagen ab Zugang gebunden.

3.3    Der Händler nimmt das Angebot dadurch an, dass er das Angebot von VirtualOffice unterschreibt oder sich anderweitig mit dem Angebot einverstanden erklärt. Dadurch kommt der Vertrag zustande.

3.4    Mit  Zugang der Auftragsbestätigung beim Händler bzw. durch beidseitige Unterschrift des Vertragsformulars kommt  der  Vertrag zustande. Die Zusendung einer Rechnung, die Freischaltung des Softwareprodukts
oder die sonstige Erbringung der Leistung steht einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch VirtualOffice gleich.

4.      Vergütung, Fälligkeit, Anpassung der Vergütung

4.1    Die Vergütung richtet sich nach den jeweiligen Preislisten der VirtualOffice zum Zeitpunkt der Bestellung. Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer.

4.2    Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung für die Nutzung der jeweiligen Softwareprodukte für die jeweilige Vertragsperiode zu entrichten und abhängig von der Größe des Fahrzeugbestands des Händlers und der Anzahl der Nutzer. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die in den Preislisten angegebenen Lizenzentgelte jeweils pro User/Lizenz und Monat.

4.3    Überschreitet die Größe des Fahrzeugbestands des Händlers die jeweils gebuchte Flat, fällt das in der Preisliste angegebene Zusatzentgelt für jedes weitere Fahrzeug und je Monat an. Das Entgelt für zusätzliche Fahrzeuge fällt auch dann in voller Höhe an, wenn die Flat nur an einem Tag im Monat überschritten wird.

4.4    Soweit nicht anders vereinbart, werden Zugriffe auf die API-Schnittstelle und Abfragen über das Inzahlungnahme-Modul pro Abfrage vergütet. Mindestmengen für die API-Abfrage bzw. Mindestabfragen (Leads) im Inzahlungnahme-Modul verstehen sich als Mindestmenge pro Monat.

4.5    Soweit nicht anders vereinbart, sind die Entgelte im Rahmen des Bilder-Assistenten als Preis je einzelnes Foto zu verstehen.

4.6    Zusätzlich zu dem Softwarenutzungsentgelt können je nach Produkt einmalige Einrichtungsgebühren anfallen. Soweit nicht anders vereinbart, fällt die Einrichtungsgebühr pro Standort an. Ggf. ist mit der Einrichtungsgebühr auch eine Online-Schulung zur Einführung in die Software abgegolten. Näheres ist den Preislisten der VirtualOffice zu entnehmen.

4.7    Soweit nicht anders vereinbart, sind die Entgelte im Voraus zu entrichten und spätestens zwei Wochen nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig.

4.8    Je nach Vereinbarung und Wunsch des Händlers können Entgelte für die Softwareprodukte monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus geleistet werden.

4.9    Nutzungsabhängige und damit variable Entgelte (wie z.B. Zusatzentgelte für weitere Fahrzeuge, Entgelte für den Bilderassistenten, Abfragen über die API-Schnittstelle bzw. das Inzahlungnahme-Modul) werden von der VirtualOffice jeweils in dem auf die Nutzung folgenden Monat ermittelt und dann in Rechnung gestellt.

4.10  Die Entgelte für Beratung/Consulting sowie Schulungen und Seminare (CarObserver Academy) werden nach Vertragsabschluss in Rechnung gestellt und werden 14 Tage nach Zugang der  Rechnung beim Händler zur Zahlung fällig. Die Entgelte für Workshops verstehen sich zzgl. erforderlicher Reisekosten (einschließlich Unterbringungs- und Transportkosten) des Schulungspersonals. Fahrtkosten werden ab dem Sitz der VirtualOffice pauschal mit 30 ct/km berechnet, Hotelkosten nach Erforderlichkeit mit mindestens 3-Sterne-Standard.

4.11  VirtualOffice ist berechtigt, die regelmäßig wiederkehrenden Entgelte in Dauerschuldverhältnissen (z.B. Lizenzgebühren) zum Ausgleich von Kostensteigerungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu erhöhen. VirtualOffice wird dem Händler die Erhöhung der Vergütung schriftlich oder per E-Mail bekannt geben und begründen. Die Erhöhung der Vergütung gilt nicht für die Zeiträume, für die der Händler bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Erhöhung der Vergütung mehr als 10% der bisherigen Vergütung, ist der Händler berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Macht der Händler von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so wird bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhte Vergütung berechnet. Eine Erhöhung der Vergütung innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss ist ausgeschlossen.

5.      Testphase

5.1    Je nach Software behält sich VirtualOffice vor, dem Händler eine Testphase anzubieten. Soweit nicht anders vereinbart, sind für die Testphase die aus den Preislisten ersichtlichen Lizenzentgelte zu leisten, jedoch ohne etwaige System- oder Einrichtungsgebühren.

5.2    Die Testphase und die Nutzungsberechtigung enden mit Ablauf der vereinbarten Testzeit.

6.      Verbesserungen, Weiterentwicklungen

6.1    Soweit nicht anders vereinbart, ist VirtualOffice berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die jeweilige Software nach eigenem Ermessen kontinuierlich zu verbessern und weiterzuentwickeln. Dies betrifft insbesondere solche Weiterentwicklungen, die erforderlich sind, um die Software dem technischen oder wissenschaftlichen Fortschritt oder Gesetzes- bzw. Rechtsprechungsänderungen anzupassen.

6.2    Sofern VirtualOffice Änderungen an der Software vornimmt und sich hieraus wesentlichen Leistungsänderungen ergeben, wird der Händler rechtzeitig vor der Umsetzung der Änderungen eine entsprechende Mitteilung erhalten. Entstehen für ihn dadurch nachweislich Nachteile, steht dem Händler das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu. Die Kündigung hat innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Weiterentwicklung/Leistungsänderung zu erfolgen.

7.      Nutzungsrechte an Software

7.1    VirtualOffice räumt dem Händler das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte und nicht unterlizenzierbare Recht ein, auf die Software über das Internet von einem Einzelarbeitsplatz  zuzugreifen und als Remote-Desktop-Protocol (RDP) oder browserbasiert  gemäß diesem Vertrag zu nutzen.

7.2    Soweit nicht anders vereinbart, ist die Lizenz auf einen bestimmten Mitarbeiter/Verkäufer des Händlers beschränkt. Je nach Software und Vereinbarung kann jedoch auch das Recht einer sog. „Multi-Link ID“ eingeräumt werden, mit der der Zugriff auf die Software für jeweils zwei Nutzer im Wechsel stattfinden ermöglicht wird.

7.3    Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software selbst oder der zur Verfügung gestellten IT-Infrastruktur, erhält der Händler nicht.

7.4    Das dem Händler jeweils eingeräumte Nutzungsrecht besteht auch in dem nach Ziffern 7.1 und 7.2  geregelten Umfang an etwaigen Verbesserungen oder Weiterentwicklungen der Software (vgl. Ziffer 6 dieser AGB).

7.5    Der Händler ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Händler nicht gestattet, die Software oder Teile hiervon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen. Entsprechende Urhebervermerke der VirtualOffice dürfen nicht verändert oder entfernt werden.

7.6    VirtualOffice ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor nichtvertragsgemäßer Nutzung der Software zu treffen. Dabei achtet VirtualOffice darauf, dass der vertragsgemäße Einsatz der Software nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt wird.

7.7    Für jeden einzelnen Fall, in dem der Händler schuldhaft die Nutzung der Software durch Dritte ermöglicht oder anderweitig die Software widerrechtlich nutzt, ist der Händler zur Zahlung einer sofort fälligen, nach billigem Ermessen der VirtualOffice zu bestimmenden und vom zuständigen Amts- oder Landgericht überprüfbaren Vertragsstrafe verpflichtet. Die Geltendmachung eines weiteren oder weitergehenden Schadensersatzes bleibt VirtualOffice vorbehalten. Die Vertragsstrafe wird in diesem Fall auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

7.8    Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Händler VirtualOffice auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Namen und Anschrift des unberechtigten Nutzers mitzuteilen.

8.      Pflichten und Obliegenheiten des Händlers, Nutzeraccount

8.1    Der Händler wird die ihn zur Leistungserbringung und –abwicklung dieses Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Er wird insbesondere die vereinbarten Preise fristgerecht zahlen.   

8.2    Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Händler in dem Umfang, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, VirtualOffice die hieraus entstehenden Kosten zu erstatten.

8.3    VirtualOffice richtet nach Vertragsabschluss ein Kundenkonto für den jeweiligen Nutzer ein.

8.4    Der Händler hat die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und darf sie nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben.

8.5    Der Händler gewährleistet, dass alle von ihm in die Software eingestellten Inhalte keine gewerblichen Schutz- und Urheberrechte Dritter beeinträchtigen. Sollte dies dennoch der Fall sein und machen Dritte Ansprüche wegen entsprechender Rechtsverletzungen geltend, hat der Händler alles in seiner Macht Stehende zu tun, um auf seine Kosten die Rechtsbeeinträchtigung zu beseitigen. VirtualOffice wird den Händler von der Geltendmachung solcher Rechte durch Dritte unverzüglich schriftlich unterrichten. Der Händler verpflichtet sich, VirtualOffice auf erstes Anfordern von allen durch die Inanspruchnahme Dritter entstehenden Kosten freizustellen, die daraus resultieren, dass der Händler nicht berechtigt war, die Inhalte in die Software einzustellen. Hierunter fallen insbesondere nutzlose Aufwendungen, Kosten aus der Inanspruchnahme durch Dritte, Schadensersatzansprüche Dritter sowie Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung.

8.6    Der Händler hat jegliche Versuche zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Software einzugreifen oder eingreifen zu lassen, die von VirtualOffice betrieben wird, oder in Datennetze der VirtualOffice unbefugt einzudringen.

8.7    Der Händler hat sich über die mit der Software von VirtualOffice kompatiblen Programme und Systemvoraussetzungen informiert und sichergestellt, dass die Hard- und Softwarevoraussetzungen erfüllt werden.

8.8    Der Händler gewährleistet, dass er selbst geeignete dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen (insbesondere aktuelle Anti-Virensoftware) trifft, um seine Computersysteme vor Schadsoftware zu schützen. Insbesondere ist der Händler verpflichtet, sämtliche Inhalte, die er beabsichtigt in die Software einzustellen, zuvor auf Viren und andere Schadsoftware zu prüfen.

8.9    Der Händler hat seine im System vorhandenen Datenbestände (insbesondere Fahrzeugbestandsdaten, Kennzahlen, etc.) in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens einmal in der Woche, aus dem System von VirtualOffice herunter zu laden und zu sichern. Dies gilt auch für den Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Kunde danach nicht mehr auf seine Daten zugreifen kann.

8.10  Der Händler verpflichtet sich, die jeweils berechtigten Nutzer in seinem Unternehmen über die Regelungen der Ziffern 8.3 bis 8.9 dieser AGB zu informieren und sie ebenfalls dazu zu verpflichten, diese einzuhalten.

8.11  Kommt der Händler einer der in Ziffer 8.1 bis 8.10 geregelten Pflichten auch nach Ablauf einer Frist von fünf Werktagen trotz Mahnung nicht nach, oder stellt VirtualOffice fest, dass die vom Händler in die Software eingestellten Inhalte Schadsoftware enthalten, ist VirtualOffice berechtigt, den Zugang des Händlers zur Software zu sperren. Der Zugang wird erst dann wieder freigeschaltet, wenn der Verstoß gegen die entsprechende Pflicht dauerhaft beseitigt ist. Der Händler wird in diesem Fall nicht von seiner Vergütungspflicht befreit.

 9.     Verzug

9.1    Der Händler gerät  mit  der  Zahlung  in  Verzug, ohne dass es  einer Mahnung bedarf, wenn die Zahlung nicht  innerhalb  von  14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Händler eingeht.

9.2    Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über  dem  jeweiligen Basiszinssatz berechnet.

9.3    Das Recht zur Geltendmachung der Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB und ggf. weiterer Verzugsschäden bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Pauschale und die Verzugszinsen sind jedoch in diesem Fall auf etwaige weitere Schadensersatzansprüche anzurechnen.

9.4    Während Zahlungsverzugs in nicht unerheblicher Höhe (mindestens 500 EUR), ist VirtualOffice berechtigt, den Zugang zu der Software zu sperren bzw. von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen. Der Händler bleibt in diesen Fällen verpflichtet, die zeitabhängigen Entgelte weiter zu bezahlen.

9.5    Kommt der Händler für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte (mindestens 50%) oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, ist VirtualOffice befugt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Preise zu verlangen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn entweder VirtualOffice einen höheren oder der Händler einen geringeren Schaden nachweisen kann. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt VirtualOffice vorbehalten.

9.6    Gerät VirtualOffice mit der Bereitstellung der Software in Verzug,  richtet sich die Haftung nach Ziffer 10 dieser AGB. Der Händler ist nur dann zum Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn VirtualOffice eine vom Händler gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Frist muss mindestens 14 Tage betragen.

10.    Haftung

10.1  Schadensersatzansprüche  wegen  Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind sowohl gegenüber VirtualOffice als auch gegenüber ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. 

10.2 Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, sowie bei der  Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, das heißt solcher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf,  und deren Verletzung auf der anderen Seite  die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Sie gilt nicht für Schäden aus der Verletzung  des  Lebens, des Körpers oder der  Gesundheit, wenn VirtualOffice die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Beschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

10.3  Im Falle des Schadensersatzanspruchs  für  die leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und in Fällen der grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden  begrenzt. Dies gilt nicht in Fällen von Personenschäden, von Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

10.4  Die verschuldensunabhängige Haftung von VirtualOffice auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird mit Ausnahme der Haftungsfälle der Ziffern 10.2 und 10.3 dieser AGB ausgeschlossen.

11.    Systemverfügbarkeit

11.1  Die Verfügbarkeit des Systems beträgt mindestens 97% im Jahresmittel innerhalb der Einflusssphäre von VirtualOffice. Die Umstände, die dem Händler im Zusammenhang mit der Instandhaltung, der Wartung zur Optimierung und Leistungssteigerung sowie durch Störungsbeseitigung von nicht durch VirtualOffice zu vertretenen Störungen und durch Ausfälle auf Grund höherer Gewalt entstehen, fallen nicht unter das Gebot der Verfügbarkeitsabsicherung, so dass ein dadurch begründeter Ausfall vom Händler hingenommen werden muss.

11.2  Die Verfügbarkeit berechnet sich nach folgender Formel:

11.3  Störungen der Systemverfügbarkeit muss der Händler unverzüglich nach Bekanntwerden an VirtualOffice per E-Mail an info@virtualoffice.de melden. Vor einer Störungsmeldung hat der Händler im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob der Grund der Störung in seinem Verantwortungsbereich liegt. VirtualOffice wird die Störungen während ihrer üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag, ausschließlich gesetzlicher Feiertag nach Feiertagsgesetz NRW, 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr) entgegennehmen und unverzüglich bearbeiten.

12.    Stornierungen von Workshops, Schulungen sowie Leistungen der CarObserver Academy

12.1  Vom Händler gebuchte Workshops und Schulungen im Rahmen der Buchung eines CarObserver Softwareproduktes sowie sonstige Beratungsleistungen, auch die im Rahmen der „CarObserver Academy“, sind verbindlich. Einen Anspruch auf Verschiebung der vereinbarten Termine besteht nicht. Die Leistungen können jedoch schriftlich oder in elektronischer Form (z.B. E-Mail) ohne Angabe von Gründen storniert werden. In derartigen Fällen erhebt VirtualOffice folgende Stornogebühren (in % des jeweils vereinbarten Entgelts):

12.1.1    Bei Präsenzschulungen/Workshops und Inhouse-Seminaren:

  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 0%,
  • 29 bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50%,
  • 19 bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75% und
  • 9 Tage und weniger vor Veranstaltungsbeginn: 95%.

12.1.2    Bei Online-Schulungen, -workshops und Webinaren:

  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 0%,
  • 29 bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25%,
  • 19 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% und
  • 6 Tage und weniger vor Veranstaltungsbeginn: 90%.

12.2  Dem Händler bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass VirtualOffice durch die Stornierung kein oder ein geringerer Schaden im Vergleich zu den in Ziffern 12.1.1 und 12.1.2 genannten Pauschalen entstanden ist.

12.3  Der Händler ist außerdem berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der in das Vertragsverhältnis eintritt. In diesem Fall entstehen keine Stornogebühren.

12.4  Bei Nichterscheinen zu einer Präsenz- oder Onlineveranstaltung ohne Stornierungserklärung bleibt der Händler zur Zahlung des vereinbarten Entgelts in voller Höhe verpflichtet. Er hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf einen Ersatztermin.

13.    Vertragsbeginn und –laufzeit, Kündigung

13.1  Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit des Vertrages zwölf Monate.

13.2  Die Parteien können das Vertragsverhältnis ordentlich und ohne Angabe von Gründen jeweils mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode kündigen. Soweit das Vertragsverhältnis nicht fristgerecht gekündigt wird, schließt sich eine weitere Vertragsperiode von einem Jahr an.  

13.3  Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Für VirtualOffice liegt ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung insbesondere in der widerrechtlichen Nutzung der Software oder deren Überlassung an Dritte (vgl. Ziffern 7.5 und 7.7 dieser AGB) sowie in den Fällen des Zahlungsverzuges im Sinne der Ziffer 9.5 dieser AGB). Für den Händler ist von einem wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung insbesondere in Fällen einer Änderung der Software im Sinne der Ziffer 6.2 der AGB auszugehen.

13.4  Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich oder in elektronischer Form zu erfolgen.

14.    Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht

14.1  Der Händler ist mit außerhalb des Synallagmas, d.h. außerhalb des Gegenseitigkeitsverhältnisses von Leistung und Gegenleistung stehenden Forderungen nicht zur Aufrechnung berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt  nicht, wenn die Gegenforderungen von VirtualOffice nicht bestritten,  rechtskräftig festgestellt oder zur Entscheidung reif sind. 

14.2  Ein Zurückbehaltungsrecht kann der  Händler nicht geltend machen, es sei denn, es liegt eine der vorgenannten Ausnahmen vor. 

15.    Datenschutz

         Die Datenschutzpraxis von VirtualOffice steht im Einklang mit den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen, wie z.B. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),  dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)  sowie dem Telemediengesetz (TMG). Sämtliche Informationen zur Erhebung,  Verarbeitung und  Nutzung  von  personenbezogenen  Daten der  Nutzer  finden  sich  in  den  Datenschutzhinweisen.

16.    Änderungen der AGB

16.1  VirtualOffice ist zu Änderungen dieser  AGB  mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Die Änderungen werden wirksam, wenn die AGB in ihrer geänderten Form in ein  Rechtsgeschäft einbezogen werden. Sie gelten auch dann als wirksam vereinbart, wenn VirtualOffice auf die Änderungen in  elektronischer Form (E-Mail) hinweist, der Händler die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und ihnen nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.

16.2  Die Änderungsmitteilung enthält die Frist und die Folgen der Fristsäumnis. Für den Fall des Widerspruchs behält sich
VirtualOffice die Beendigung der Geschäftsbeziehung vor.

17.    Schlussbestimmungen

17.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland  Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts sowie des deutschen Internationalen  Privatrechts  ist  ausgeschlossen.

17.2  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich  aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche ist Hamm (Westfalen).

17.3  Sollten einzelne oder mehrere  Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam. Der Händler und VirtualOffice verpflichten sich, die entsprechende Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entsprechen. 

17.4  Der Händler kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von VirtualOffice auf Dritte übertragen.